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GYMNASIUM LANDSCHULHEIM KEMPFENHAUSEN


Latein

Mitglieder der Fachschaft:

StR'in Katrin Dumann
StR'in Katrin Thiermann
StR Max Richter
OStR Christoph Schorr
Fachleitung: OStR'in Marina Seiler

 

  • eingefĂĽhrtes Lehrwerk fĂĽr Jgst. 6-8: AGITE plus I-III
  • eingefĂĽhrtes Lehrwerk fĂĽr Jgst. 9-11: LEGAMUS 1-3

 

  • P-Seminar:  Römische KĂĽche
  • W-Seminar: GroĂźe Gestalten, der griechisch-römischen Antike. Vergleich eines historischen Spielfilms mit Originalquellen anhand von ausgewählten Einzelszenen

 

  •  Exkursionen:

-    Antikensammlung & Glyptothek am Königsplatz
-    Regensburg
-    online-Vorträge von Archäologen fĂĽr SchĂĽler:innen
-    8. bis 10.4.2024: Lateintage am LSHK und im Archäologischen Park Kempten

 

  • Zugelassene Hilfsmittel

Ab der Jgst. 10 ist die Verwendung eines zweisprachigen Lexikons im Unterricht und in PrĂĽfungen erlaubt.
Als Hilfsmittel sind vom KM zugelassen: Link zur Liste

 

  • Latinum, Kleines Latinum, Lateinkenntnisse

 

"Lateinkenntnisse"

•    Beherrschung von Texten in LehrbĂĽchern der Spracherwerbsphase.
•    Bei 3 aufsteigenden Schuljahren (3 Jahre Spracherwerbsphase)
•    Am Ende der 8. Jgst. bei mindestens Note 4

 

 "Kleines Latinum"/ Gesicherte Lateinkenntnisse

•    Beherrschung einfacherer lat. Originaltexte
      z.B. Cäsar, Nepos, Curtius Rufus, …
•    Bei 4 aufsteigenden Schuljahren (3 Jahre Spracherwerb + 1 LektĂĽrejahr)
•    Am Ende der 9. Jgst. bei mindestens Note 4
•    Bestätigt im Abiturzeugnis als „Kleines Latinum“

 

Das "Latinum"
•    Beherrschung anspruchsvoller lat. Originaltexte – z.B. philosophische Texte von Cicero
•    Bei 5 aufsteigenden Schuljahren (3 Jahre Spracherwerb + 2 LektĂĽrejahre)
•    Am Ende der 10. Jgst. bei mindestens Note 4 (auch wenn das Klassenziel insgesamt verfehlt wurde)
•    Bestätigt im Abiturzeugnis

 

Erwerb ĂĽber eine schulinterne FeststellungsprĂĽfung

Zielgruppe: SchĂĽler:innen, die die Jgst. 10 im Ausland verbringen

a) Zeitpunkt der FeststellungsprĂĽfung
Ende der Jgst. 9

b) Bestehen der FeststellungsprĂĽfung
Die Feststellungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und gilt als bestanden, wenn nach dem schriftlichen und mündlichen Teil (Gewichtung 2:1) mindestens „ausreichend“ und zugleich in den Einzelprüfungen mindestens „mangelhaft“ erzielt wurde.

 

Latein als Studienvoraussetzung

- Lateinkenntnisse:
z.B. bei Jura, Medizin, romanischen Sprachen wie E, F, Sp, Literaturwissenschaften, Pharmazie, Geschichte, Religion oder ähnliches

- kleines Latinum / „gesicherte Kenntnisse in Latein“:
aktuelle, fachliche Zulassungsvoraussetzung für das Studium des Lehramtes am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch

- Latinum:
In zahlreichen Fächern ist das Studien- bzw. Prüfungsvoraussetzung (siehe dazu folgende Internetadresse: www.altphilologenverband.de.
Es gibt allerdings hierzu große Differenzen zwischen den Bundesländern bzw. Veränderungen durch die Umstellung auf das Bachelor-/Master-System. Die Studienberatungen bzw. Prüfungsämter der einzelnen Universitäten geben genauere Auskünfte.

Die für das Studium der katholischen und evangelischen Religionslehre geforderten „ausreichenden Kenntnisse in Latein und Griechisch“ können wie bisher durch das Latinum und Graecum nachgewiesen werden.