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GYMNASIUM LANDSCHULHEIM KEMPFENHAUSEN


Latein

(v.l.n.r.: StR'in Katrin Dumann, OStR Christoph Schorr, OStR'in Marina Seiler (Fachschaftsleitung), StR'in Katrin Thiermann, StR Max Richter)


eingefĂĽhrte Lehrwerke: 

AGITE plus I-III (Jgst. 6-8) und LEGAMUS 1-3 (Jgst. 9-11)

 

Seminare in der Oberstufe:

  • P-Seminar: 
    - Römische Mythen neu verfilmt (SJ 2024/25); 
    - Römische Küche (SJ 2023/24)
  • W-Seminar: 
    - Große Gestalten der griechisch-römischen Antike. Vergleich eines historischen Spielfilms mit Originalquellen anhand von ausgewählten Einzelszenen. (SJ 2023/24)

 

Exkursionen:

  • Antikensammlung & Glyptothek am Königsplatz
  • Regensburg
  • Online-Vorträge von Archäologen fĂĽr SchĂĽlerinnen und SchĂĽler
  • Lateintage am LSHK und im Archäologischen Park Kempten

 

Zugelassene Hilfsmittel:

Ab der Jgst. 10 ist die Verwendung eines zweisprachigen Lexikons im Unterricht und in PrĂĽfungen erlaubt.
Als Hilfsmittel sind vom KM zugelassen: Link zur Liste

 

Latinum, Kleines Latinum, Lateinkenntnisse:

"Lateinkenntnisse"

•    Beherrschung von Texten in LehrbĂĽchern der Spracherwerbsphase.
•    Bei 3 aufsteigenden Schuljahren (3 Jahre Spracherwerbsphase)
•    Am Ende der 8. Jgst. bei mindestens Note 4

 

 "Kleines Latinum"/ Gesicherte Lateinkenntnisse

•    Beherrschung einfacherer lat. Originaltexte z.B. Cäsar, Nepos, Curtius Rufus, …
•    Bei 4 aufsteigenden Schuljahren (3 Jahre Spracherwerb + 1 LektĂĽrejahr)
•    Am Ende der 9. Jgst. bei mindestens Note 4
•    Bestätigt im Abiturzeugnis als „Kleines Latinum“

 

Das "Latinum"
•    Beherrschung anspruchsvoller lat. Originaltexte – z.B. philosophische Texte von Cicero
•    Bei 5 aufsteigenden Schuljahren (3 Jahre Spracherwerb + 2 LektĂĽrejahre)
•    Am Ende der 10. Jgst. bei mindestens Note 4 (auch wenn das Klassenziel insgesamt verfehlt wurde)
•    Bestätigt im Abiturzeugnis

 

Erwerb ĂĽber eine schulinterne FeststellungsprĂĽfung:

Zielgruppe: SchĂĽlerinnen und SchĂĽler, die die Jgst. 10 im Ausland verbringen

a) Zeitpunkt der FeststellungsprĂĽfung
Ende der Jgst. 9

b) Bestehen der FeststellungsprĂĽfung
Die Feststellungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und gilt als bestanden, wenn nach dem schriftlichen und mündlichen Teil (Gewichtung 2:1) mindestens „ausreichend“ und zugleich in den Einzelprüfungen mindestens „mangelhaft“ erzielt wurde.

 

Latein als Studienvoraussetzung:

Lateinkenntnisse: z.B. bei Jura, Medizin, romanischen Sprachen wie E, F, Sp, Literaturwissenschaften, Pharmazie, Geschichte, Religion oder ähnliches

kleines Latinum / „gesicherte Kenntnisse in Latein“: aktuelle, fachliche Zulassungsvoraussetzung für das Studium des Lehramtes am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch

Latinum: In zahlreichen Fächern ist das Studien- bzw. Prüfungsvoraussetzung (siehe dazu folgende Internetadresse: www.altphilologenverband.de.

 

Es gibt allerdings hierzu große Differenzen zwischen den Bundesländern bzw. Veränderungen durch die Umstellung auf das Bachelor-/Master-System. Die Studienberatungen bzw. Prüfungsämter der einzelnen Universitäten geben genauere Auskünfte. Die für das Studium der katholischen und evangelischen Religionslehre geforderten „ausreichenden Kenntnisse in Latein und Griechisch“ können wie bisher durch das Latinum und Graecum nachgewiesen werden.

 

 

Wortschatz-Wettbewerb Latein – zum 3. Mal am LSHK

Das Publikum verfolgte gespannt die Siegerehrung...

<hier> geht es zu den Gewinnern!